Sonnige 3-Zimmer-Wohnung direkt an der Skipiste
Sonnige 3-Zimmer-Wohnung direkt an der Skipiste
Objekt Type: Wohnung
Adresse: 5742 Wald im Pinzgau
Grundstück: --
Wohnfläche: 66.62 qm
Baujahr: --
Zimmer: 3
Heizung: --
€ 600.000,00

Grundleistungen

Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, im österreichischen Wohnungseigentumsgesetz aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten. 

  1. Wirtschaftsplan 
    Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart. 
  2. Jahresabrechnung 
    Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld-Einnahmen und -Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung. 
  3. Eigentümerversammlungen und Niederschrift
    Durchführung einer Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten. Die Einladung der Eigentümerversammlung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt. Der Verwalter führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.
  4. Hausordnung 
    Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und später überwacht. Bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Haus-/Nutzungsordnung mahnt die Verwaltung die verantwortlichen Miteigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab.
  5. Verträge für die Gemeinschaft 
    Abschließen und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.
  6. Überwachen der Dienstkräfte 
    Betreuung und Überwachung der Dienstleister der Eigentümergemeinschaft.
  7. Geldverwaltung 
    Einrichtung und Führung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters.
  8. Rechnungskontrolle und -anweisung 
    Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen, Hauswart und Münzgeldkassen. 
  9. Buchführung 
    Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft. Insbesondere Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen gemäß Beschluss der Versammlung; Einnahmekonten für Erträge; Ausgabekonten je Kostenart; Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Rückstellungen; Sonder-Verrechnungskonten über Forderungen und Verbindlichkeiten; Mitbuchen der Bankbewegungen; Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft; Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches, Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sondereigentum in die Jahresabrechnung.
  10. Öffentliche Belange 
    Gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen Maßnahmen treffen, die zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils für die Gemeinschaft erforderlich sind (im Regelfall gemäß Mehrheitsbeschluss).
  11. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum Zur Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen, optische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes. Soweit notwendig, heranziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sofern ein Beschluss dafür vorliegt.
  12. Empfehlung zur Auftragsvergabe
    Empfehlung bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen, Durchführung von Ausschreibungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum. Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/ Gemeinschaftseigentum.
  13. Auftragsvergabe 
    Erstellen der schriftlichen Kleinaufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft. 
  14. Überwachung 
    Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen, Schlussrechnungen.
  15. Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen
    Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc. Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versicherung. Klärung der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum. Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung. Abrechnen mit der zuständigen Versicherung und den bestellten Handwerkern aus der Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum.
  16. Schlüsselbestellungen 
    Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
  17. Sicherheitseinrichtungen 
    Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute z.B. an der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter); den Aufzügen; den Blitzschutzanlagen; den Lüftungsanlagen (z.B. in Tiefgaragen); den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgaragen); den kraftbetätigten Garagentoren; den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen etc.; Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten. 
  18. Allgemeine Verwaltung 
    Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft. Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der o. g. Grundleistungen veranlasst wurden, sind in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

Besondere Leistungen

Ein festes Entgelt (pauschale Verwaltergebühr gemäß Vertrag) setzt einen festen Arbeitsumfang voraus. Die vorgenannten Leistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sach- und fachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwaltung ist bereit und in der Lage, weitere Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern eine umfassende Information und Werterhaltung des Grundbesitzes zu bieten. Außerdem kann es vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen für die Gemeinschaft zusätzlicher Aufwand ausgelöst wird, der von der Verwaltung bei Vertragsabschluß nicht kalkulierbar ist. Diese besonderen Leistungen werden von der Verwaltung zu den z. Zt. gültigen Kostensätzen gesondert gegenüber der Gemeinschaft abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, von der Gemeinschaft dem verursachenden Miteigentümer weiterbelastet. Unser Leistungskatalog beinhaltet eine recht ausführliche, aber nicht vollständige Aufzählung der Leistungen für die Eigentumsverwaltung. Wenn Sie Interesse an unseren Leistungen haben, können Sie ein kostenloses Angebot anfordern oder uns ein Email zusenden. Wir nehmen dann kurzfristig Kontakt mit Ihnen auf.