Nebenkosten bei Kaufverträgen
- 3,5 % Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung. Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich
- 1,1 % Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht)
- Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren.
- Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich).
- Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
- Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Strom, Gas, Wasser, Kanal, Telefon, etc.)
- Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)
A) bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
- Unternehmen aller Art
- Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
bei einem Wert
- bis EUR 36.336,42 ( je 4% )
- von EUR 36.336,43 bis EUR 48.448,50 ( EUR 1.453,46 )
- ab EUR 48.448,51 ( je 3% )
- von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) ( jeweils zzgl. 20% USt.)