5-Zimmer-Wohnung direkt an der SkipisteSonnige 3-Zimmer-Wohnung direkt an der SkipisteZentral gelegene Wohnung in Königsleiten
5-Zimmer-Wohnung direkt an der Skipiste
Objekt Type: Wohnung
Adresse: 5742 Wald im Pinzgau
Grundstück: --
Wohnfläche: 105.00 qm
Baujahr: --
Zimmer: 5
Heizung: --
€ 845.000,00

Nebenkosten bei Mietverträgen

1. Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG):

1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt.), höchstens das 18-fache des Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahreswertes.

Der Bestandgeber (bzw. in dessen Vertretung z.B. der Makler, Hausverwalter, Rechtsanwalt oder Notar) ist verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und abzuführen. Bei befristeten Bestandverträgen über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, sind die Gebühren ab diesem Zeitpunkt mit dem Dreifachen des Jahreswertes begrenzt.

2. Vertragserrichtungskosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters.

3. Vermittlungsprovision
 
Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins (BMM) herangezogen. Dieser besteht aus:

  • Haupt- oder Untermietzins 
  • anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben 
  • Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (z:B. Lift), 
  • allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters. 

Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig mit einzurechnen, wess es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf (Angemessener Mietzins, Richtwertmietzins).

Eine Provision für besondere Abgeltungen in der höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.